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Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs

Dem Landespräventionsrat Niedersachsen stehen für Haushaltsjahre 2022 - 2026 Mittel zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugend­lichen zur Verfügung. Dabei sollen geschlechtersensible Ansätze und fachlich einschlägige Qualitäts­standards Berücksichtigung finden.

Insbesondere sollen Kooperationen zwischen lokal/regional zuständigen Organisationen und Stellen gefördert werden, die auf die Durchführung einzelner Präventionsmaßnahmen, Etablierung oder Weiter­­entwicklung von Schutz­konzepten sowie Einbettung von Schutzkonzepten in integrierte Strategien der Gewalt­prävention abzielen.

Mittel können für Personal- und Sachausgaben von Projekten beantragt werden.

Für den Förderzeitraum 2024/2025 sind die Anträge bis zum 31. August 2023 beim Landes­präventions­rat Niedersachsen einzureichen.

Digitale Informationsveranstaltung
Am 19. Juni 2023 von 11.00 bis 12.00 Uhr gibt es eine Infoveranstaltung zur Projektförderung. Anmeldungen dafür bis zum 12. Juni 2023 an christiane.klages@mj.niedersachsen.de