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Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen in 2021

Im Jahr 2021 wurden in Niedersachsen insgesamt 17.164 Gefährdungs­ein­schätzungen durch die Jugend­ämter vorgenommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, entspricht dies einem Anstieg um 14,3% im Vergleich zum Vorjahr (15.015 Verfahren).

Mehr akute Kindeswohlgefährdungen
Im Jahr 2021 wurde bei 2.019 Kindern (11,8% der Gefährdungs­­ein­schätzungen) eine akute Kindes­­wohl­­gefähr­dung festgestellt. Anzeichen gab es unter anderem für die Vernachlässigung des Kindes (1.098 Fälle) oder eine körperliche Misshandlung (733 Fälle). Die Jugendämter sind gehalten, alle zutreffenden Arten der Kindes­­wohl­­gefährdung anzugeben, so dass hier Mehr­fach­nennungen möglich sind. Im Jahr 2020 wurde in 1.858 Fällen eine akute Kindes­­wohl­­gefährdung registriert. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2021 dem­entsprechend 8,7% mehr Fälle akuter Kindes­­wohl­­gefähr­dung.   

Mehr latente Kindeswohlgefährdungen
Eine latente Kindeswohlgefährdung war 2021 bei 2.331 Kindern (13,6% der Gefährdungs­ein­schätzungen) das Ergebnis der jugendamtlichen Prüfung auf Kindeswohlgefährdung. Hier wurden in 1.397 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung erkannt. Eine psychische Misshandlung des Kindes wurde in 759 Verfahren festgestellt. Im Jahr 2020 schlossen 2.232 Verfahren mit dem Ergebnis ab, dass eine latente Kindes­wohlgefährdung vorlag. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2021 damit 4,4% mehr latente Kindes­wohl­gefährdungen.

Insgesamt erkannten die Jugendämter bei 4.350 Kindern eine akute beziehungsweise latente Kindeswohlgefährdung an. Dies entspricht 25,3% aller Gefährdungseinschätzungen, die von Jugendämtern 2021 durchgeführt wurden. Bei den verbleibenden 12.814 Fällen (74,7%) wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Jedoch zeigte sich in 5.762 Verfahren ein Hilfe- oder Unter­stützungs­bedarf. Ein Jahr zuvor wurde in 5.090 Fällen ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt (+13,2%).

Mehr Meldungen durch Institutionen und Einrichtungen, weniger durch Nachbarn, Verwandte oder Betroffene
Im Vergleich zum Vorjahr waren 2021 deutliche Änderungen bezüglich der Institutionen oder Personen zu verzeichnen, die eine Gefährdungs­einschätzung bekannt machten. So wurden 1.182 mehr Fälle durch Polizei, Gerichte oder Staats­anwalt­schaften (5.257 Fälle; +29,0%) sowie 376 mehr Fälle durch Schulen (2.045 Fälle; +22,5%) gemeldet. Weniger Fälle als im Jahr zuvor wurden durch Bekannte/Nachbarn (1.595 Fälle; -11,8%), Minderjährige selbst (193 Fälle; -11,1%) oder Verwandte (681 Fälle; -7,8%) gemeldet.

 

 

 

 

3 Tabellen mit detaillierten Informationen stehen als Download auf der Website des LSN zur Verfügung.

Pressemitteilung des Landesamts für Statistik Niedersachsen, 30.08.2022