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Handlungsempfehlungen für die Berück­sich­tigung des Kindes­wohl­prinzips im kommunalen Haushalts­aufstellungs­verfahren

Kinderfreundlichen Kommunen e.V. hat Handlungs­empfehlungen für die Berücksichtigung des Kindeswohlprinzips im kommunalen Haus­halts­auf­stellungs­verfahren veröffentlicht. Die Handlungs­empfehlungen sollen Kommunen eine Hilfe an die Hand gegeben, die UN-Kinder­­rechts­konvention in ihrem Rechts­kreis bei der Aufstellung des Kommunal­haushalts umzusetzen und damit ihrer verpflichtenden Aufgabe nachzukommen. Die Hand­lungs­empfehlungen richten sich sowohl an Rats­mitglieder und Verwaltungs­vorstände als auch an die Kommunal­verwaltungen, dort insbesondere auch an die Finanz­verwaltung bzw. die Kämmerei. Sie sind das Ergebnis aus dem Projekt Kinderrechte in Kommunen des Vereins Kinderfreundliche Kommunen, die mit Hilfe einer Förderung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in einer Arbeits­gruppe gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln erarbeitet wurden.

In der Arbeitsgruppe haben Vertreterinnen und Vertreter des Vereins, der Bezirksregierung Köln, der Städte Frankfurt am Main, Krefeld und Remscheid sowie des Deutschen Kinderhilfswerkes, UNICEF Deutschland, des Deutschen Instituts für Menschenrechte und weitere Einzelpersonen mitgewirkt.

Grundtenor des Papiers ist es, dass immer, wenn ein Kind von einer Maßnahme oder deren Unterlassen von einer kommunalen Gebiets­körperschaft in seinem Rechtskreis betroffen wird, das Kindeswohl als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden muss. Das kommu­nale Finanz­manage­ment ist ein Dreh- und Angelpunkt zur Umsetzung der politischen und strategischen Ziele der Kommune. Deshalb sollten die Kinderrechte als Quer­schnitts­thema ressort­übergreifend in den fach- und bereichs­bezogenen, zentralen gesamt­städti­schen Finanz­planungen und dezen­tralen fach- und bereichs- bzw. produkt­bezogen verantworteten Teil­planungen verankert werden.