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NRW: neues Informations­portal für mehr Sicher­heit im Um­gang mit Fällen von Kindes­wohl­gefährdung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ressortübergreifend ein neues Informations­portal gestartet für Berufs­gruppen aus den Bereichen Kinder, Jugend, Familie, Schule, Gesundheit, Polizei und Justiz: www.kinderschutz.nrw

Unter dem Titel "Gemeinsam für den Kinderschutz" soll es den Blick für die Aufgaben, Rechte und Pflichten der eigenen Profession schärfen und den Fokus auf die angrenzenden Berufsfelder erwei­tern. Das Ziel: Alle Personen, die im Bereich Kinderschutz tätig sind, sollen sich im Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdungen noch sicherer fühlen. Die schrecklichen Fälle sexualisierter Gewalt in Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass sich insbesondere auch der Blick für dieses oft tabuisierte Thema öffnen muss. Deshalb bildet die Prävention und Intervention in Fällen sexua­lisier­ter Gewalt einen besonderen Schwerpunkt des Informations­portals.

Wann muss eine Kita-Fachkraft das Jugendamt einschalten? Welche Beratungsangebote kann eine Lehrkraft oder ein Arzt bzw. eine Ärztin in Anspruch nehmen, wenn es Anzeichen gibt, dass ein Kind Gewalt erleben könnte? Wie arbeitet das Jugendamt mit dem Familiengericht zusammen – und wann wird die Polizei tätig? Auf diese und viele andere Fragen gibt das Informationsportal Antwor­ten. Daneben werden die Aufgaben verschiedener Berufsgruppen im Bereich Kinder­schutz erläutert, so dass Kooperationen gefördert werden.

Die Website ist unter Federführung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in Kooperation mit folgenden Ressorts entstanden: Ministerium für Schule und Bildung, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium des Innern, Ministerium der Justiz.
 
Nordrhein-Westfalen hat die Anstrengungen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugend­lichen in den letzten Jahren massiv verstärkt. Die Website "Gemeinsam für den Kinderschutz" ist eine von zahlreichen Maßnahmen, um den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen qualitativ zu verbessern und die Handlungs­kompe­tenzen von Personen und Professionen zu stärken, die mit Kindern und Jugend­lichen zusammen­arbeiten. Zahlreiche dieser Maß­nahmen sind im Handlungs- und Maßnahmen­konzept der Landesregierung zu "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen" gebündelt.

In diesem Jahr ist zudem das Landeskinder­schutz­gesetz NRW in Kraft getreten. Es sieht insbeson­dere die Verbesserung der strukturellen Rahmen­bedingungen des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen vor. Das Land investiert in diesem und in den kommenden zwei Jahren insgesamt rund 224 Millionen Euro in die Umsetzung.

Quelle und weitere Informationen: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, 24.11.2022, www.mkjfgfi.nrw