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Kerstin Claus ist neue Missbrauchsbeauftragte

Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des Bundes­familienministeriums die Journalistin Kerstin Claus zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Mit Kerstin Claus wird das Amt ab dem 1. April für die nächsten fünf Jahre neu besetzt. Die Unabhängige Beauftragte ist im Auftrag der Bundesregierung verantwortlich für die Anliegen von Betroffenen und eine Stelle für alle, die sexualisierter Gewalt und Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen entschieden entgegentreten. Der ehemalige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig (2011-2022) hatte sein Amt im Februar 2022 niedergelegt.

Über Kerstin Claus
Die Journalistin und Systemische Organisationsberaterin Kerstin Claus engagiert sich seit Jahren haupt- und ehrenamtlich gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Sie war Mitglied im Betroffenenrat beim UBSKM (2015-2022) und im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (2019-2022). Sie berät Politik und Institutionen zu Fragen der Prävention, Inter­vention, Hilfen und Aufarbeitung. Die Implementierung starker Strukturen der Betroffenen­betei­li­gung ist ihr hierbei ein besonderes Anliegen.

Über das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen, für Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren. Claus ist als Unabhängige Beauftragte nicht weisungs­gebunden. Organisatorisch, personell und finanziell erfolgt die Anbindung beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Arbeitsstab des bisherigen Unabhängigen Beauftragten Rörig bleibt der neuen Unabhängigen Beauftragten zugeordnet.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Unabhängigen Beauftragten gehören:

  • Information, Sensibilisierung und Aufklärung zu Themen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
  • Unterstützung der nachhaltigen Verbesserung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und der Hilfen für betroffene Menschen,
  • Identifizierung gesetzlicher Handlungsbedarfe und Forschungslücken im Themenfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
  • Wahrnehmung der Belange von Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlitten haben,
  • Sicherstellung einer systematischen und unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland.

Beim Amt der Unabhängigen Beauftragten ist dauerhaft ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat eingerichtet, der die UBSKM und ihr Team berät. So wird eine strukturierte und kontinuierliche Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Seine Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren durch die Bundesfamilienministerin berufen und tragen die Anliegen von Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit.

Weitere Informationen zur Ernennung der Unabhängigen Beauftragten unter www.beauftragte-missbrauch.de.

Quellen: USBKM, 30.03.2022, und BMFSFJ, 30.03.2022