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Kinderschutz stärken - Fallanalysen gesetzlich verankern: Niedersachsen beschließt Bundesratsinitiative

Dem Schutz von Kindern vor Missbrauch und Misshandlung räumt die niedersächsische Landes­regierung höchste Priorität ein. Bei der Aufarbeitung von Fällen von Kindes­miss­brauch sollten bundesweit einheitliche Maßstäbe angesetzt werden. Daher sollen nach dem Willen Nieder­sachsens bei fehlgeschlagenen beziehungsweise problematischen Kinderschutzverläufen künftig Fallanalysen Standard in der Aufarbeitung werden. Dazu soll der Bund die erforderlichen gesetz­lichen Regelun­gen im SGB VIII - Kinder- und Jugendhilferecht - treffen. Eine entsprechende Bundesrats­initia­tive hat das Kabinett am 12. Juli 2022 beschlossen.

Niedersachsen greift damit eine Empfehlung der "Lügde-Kommission" auf, die eine Aufnahme von Fallanalysen durch unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als gesetzliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in das SGB VIII angeraten hat. Es soll zudem der zur Analyse notwendige Informations­austausch mit datenschutz­rechtlichen Befugnissen rechtlich verankert werden. Mit der Bundesratsinitiative setzt sich Niedersachen für eine gesetzliche Aufgaben­beschreibung von Fall­analysen ein. Damit sollen die von den Vorfällen Betroffenen - die Fachkräfte in den Jugendämtern und die Familien - unterstützt werden.

Sozial-Staatssekretär Heiger Scholz: "Bei der Aufarbeitung und Fallanalyse fehlgeschlagener Kinderschutzverläufe, die oftmals mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit einhergehen, gehen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bislang unterschiedliche Wege. Die aus Anlass der Miss­brauchs­fälle von Lügde eingerichtete Lügde-Kommission hat festgestellt, dass solche Prozesse der wissen­schaftlichen und unabhängigen Expertise und der Beteiligung der Betroffenen bedürfen. Es braucht diese Analysen, damit alle Betroffenen das Geschehene besser verarbeiten und Fachkräfte stetig weiter lernen." 

Nds. Staatskanzlei, 12.07.2022