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Kindgerechte Justiz: Praxisleitfaden für das familiengerichtliche Verfahren

Wie können gerichtliche Verfahren kindgerecht und betroffenensensibel gestaltet werden? Diese Frage beantwortet ein neuer Praxisleitfaden, der sich in erster Linie an Familienrichterinnen und Familienrichter richtet. Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellte den Leitfaden gemeinsam mit den Mitgliedern des Nationalen Rats vor.

Am 10. November haben das Bundesfamilienministerium und der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen den gemeinsam entwickelten "Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren" veröffentlicht. Im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen arbeiten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Fachpraxis sowie Betroffene in der Arbeitsgruppe "Kindgerechte Justiz" daran, Gerichtsverfahren für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche kindgerechter und sensibel zu gestalten.

Bereits am 9. November fand die Vorstellung des neuen Leitfadens im Bayrischen Staatsministerium für Justiz statt. Vor Ort kam Bundesfamilienministerin Lisa Paus mit dem Vorsitzenden der 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, dem bayerischen Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, und weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Justizminister­konferenz zu dem wichtigen Thema kindgerechte Justiz ins Gespräch.

Der neue Praxisleitfaden richtet sich in erster Linie an Familienrichterinnen und Familienrichter. Zugleich spricht er aber auch die weiteren wichtigen Verfahrensakteure an, nämlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugend­ämter, Verfahrens­beistände sowie Rechts­anwältinnen und Rechts­anwälte. Der Leitfaden ist das Ergebnis mehrerer Anhörungen und Fachgespräche, an denen Justiz und Anwaltschaft, Verfahrensbeistände, die Kinder- und Jugendhilfe, Beratungs­stellen, Kinderschutz­organisationen, Gesundheits­wesen, Wissenschaft, Justizverwaltungen und der Betroffenen­rat der UBSKM teilgenommen und ihre Beiträge eingebracht haben.

Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern
Dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft, Betroffene sowie Verantwortliche aus der Zivil­ge­sell­schaft und der Fachpraxis an. Vorsitzende des Nationalen Rats sind Bundes­familien­ministerin Lisa Paus und Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindes­miss­brauchs. Seit Dezember 2019 arbeitet der Nationale Rat mit insgesamt etwa 300 Mitwirkenden in fünf thematischen Arbeits­­gruppen: Schutz, Hilfen, Kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft.

BMFSFJ / Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindes­miss­brauchs (Hrsg.):
Praxisleitfaden zur Anwendung kind­ge­rech­ter Kriterien für das familien­gericht­liche Verfahren
Empfehlung von kinderrechtsbasierten Standards in Kindschaftssachen
Berlin, 2022
30 Seiten

Kostenloser Download oder Bestellung der Printversion über die Website des Bundes­familien­ministeriums

Quelle: Bundesfamilienministerium, 10.11.2022, www.bmfsfj.de