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Landkreis Emsland und Ludmillen­stift Meppen unterzeichnen Koo­pe­ra­tions­ver­ein­barung zum Kinder­schutz

Kommen Kinder, Jugendliche und Familien mit ge­sund­heit­lichen Problemen ins Kranken­haus, erhalten Ärz­tinnen und Ärzte, Pflege­personal und Mit­ar­bei­tende in bera­tenden Diensten zusätz­lich zu den medi­zi­nischen Daten auch Ein­blicke in die familiäre Situ­ation. Aspekte, die dabei auf eine mög­liche Kindes­wohl­gefähr­dung hin­deuten, können einen Hand­lungs­bedarf erfor­der­lich machen. Das Kranken­haus Ludmillen­stift Meppen und der Land­kreis Emsland haben nun eine Koope­ra­tions­ver­ein­barung unter­zeichnet, die helfen soll, ent­sprechende Probleme früh­zeitig zu erkennen und ange­messen zu handeln.

Mitarbeitende des Kranken­hauses haben damit einen Hand­lungs­leit­faden erhal­ten, der die Basis für den Umgang in einem Verdachts­fall bildet. Darin sind recht­liche Grund­lagen, Infor­ma­tionen zum Daten­schutz sowie Arbeits­mater­ialien zu­sammen­gestellt, um die Zu­sammen­arbeit mög­lichst gut für alle Betei­ligten zu gestalten.

"Durch die Kooperationsverein­barung wird die gemein­same Ver­ant­wor­tung fürs Kindes­wohl zwischen dem Land­kreis Emsland und dem Kranken­haus konkre­tisiert und betont. Alle Betei­ligten sollen im Ernst­fall genau und sicher wissen, wie sie vor­gehen müssen", sagt Erster Kreis­rat Martin Gerenkamp.

Um das Thema Kinderschutz besser im Dienst-Alltag des Kranken­hauses zu eta­blieren, stellt der Land­kreis Emsland, Fach­bereich Jugend, im nächsten Schritt dem Personal des Ludmillen­stifts Meppen die Inhalte der Koope­ra­tions­ver­ein­barung vor.

Quelle: Landkreis Emsland, 20.03.2024, www.emsland.de