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Leistungen für Pflegeeltern steigen im Jahr 2026

Viele Kinder benötigen dringend Schutz und Förderung in einer Pflege­familie. Die Pau­schal­beträge für Pflege­eltern steigen entspre­chend der jährlich vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröf­fent­lichten Empfehlungen.

Pflege­­­kinder erhalten nach dem Kinder- und Jugend­hilfegesetz (SGB VIII) Unterhalt vom zuständigen Jugend­amt. Der Unterhalt steht Pflege­familien in Form von monatlichen Pauschalen zu und umfasst unter anderem Kosten für den Lebens­unter­halt, einen An­er­ken­nungs­betrag für die Erziehung und Pflege der an­ver­trauten jungen Menschen sowie einen Beitrag zur Alters­sicherung der Pflege­person.

Bei der Festsetzung der Pauschalen orientieren sich die meisten Bundesländer an den jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) und setzen diese verbindlich um.  

"Was Pflegefamilien Tag für Tag für ihre Pflegekinder leisten, ist in Geld gar nicht aufzuwiegen", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. "Für viele Kinder und Jugendliche, die aufgrund von belastenden Lebenssituationen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ist eine Pflegefamilie die am besten geeignete Unterstützung. Bundesweit werden Pflegepersonen dringender denn je gesucht. Umso wichtiger ist es, dass der Unterhalt für Pflegekinder die Ausgaben von Pflegeeltern und deren großes Engagement angemessen würdigt." 

Der Deutsche Verein hat daher für das Jahr 2026 die Pauschalen für den Lebensunterhalt und die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie entsprechend der Steigerung der Verbraucherpreise erhöht.

Für das Jahr 2026 empfiehlt der Deutsche Verein eine Anhebung der monatlichen Pauschalbeträge entsprechend der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Daher stehen Pflegefamilien folgende monatlichen Pauschalen zu: 

  • für ein 0-6-jähriges Pflegekind 1203 €
  • für ein 6-12-jähriges Pflegekind 1362 € 
  • für ein 12-18-jähriges Pflegekind 1511 €

Besondere Bedarfe der Pflegekinder werden ggf. durch eine Erhöhung der Pauschalbeträge ausgeglichen. Aufwendungen für die Alterssicherung der Pflegeperson werden in der Regel zur Hälfte erstattet. Hinzu kommt die Erstattung einmaliger Bedarfe wie Erstausstattung, Einschulung, Fahrrad usw. sowie die Unfallversicherung der Pflegeeltern.  

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschal­beträge in der Vollzeit­pflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2026 sind als PDF-Datei abrufbar unter www.deutscher-verein.de

Quelle: Deutscher Verein, 08.10.2025