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Neuauflage: Vertrauensschutz im Kinderschutz

Die bundesweit nachgefragte Daten­schutz­broschüre für den Kinder­­schutz erscheint in dritter Auflage: Datenschutz ist allgegenwärtig. Der aktualisierte Leitfaden "Vertrauensschutz im Kinderschutz" nimmt den besonderen Datenschutz im Kinderschutz in den Blick und zeigt auf, dass sich Kinder- und Datenschutz nicht ausschließen.
 
"Die Daten­schutz­broschüre erschien erstmalig im März 2021 und hat sich schnell als fundiertes und verlässliches Werkzeug in der Praxis etabliert", betont Sozialminister Dr. Andreas Philippi und führt weiter aus, "Die Broschüre hat eine hohe Qualität und setzt auf breite Anwendungs­mög­lich­keiten sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe als auch in Arbeits­feldern, die täglich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und in Berührung kommen."
 
Auf Grund des hohen bundesweiten Interesses, erscheint die neue Auflage der Daten­schutz­broschüre "Vertrauensschutz im Kinderschutz" noch im September dieses Jahres. Dies ist bereits die 3. Auflage der Broschüre.

Im Rahmen der Landesjugendhilfe­planung wird die Broschüre kontinuierlich in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Christof Radewagen weiterentwickelt. Minister Philippi: "Mit dieser fortwährenden Aktualität wird sichergestellt, dass die Fachkräfte ihre wichtige Arbeit rechts­sicher und handlungs­sicher gestalten können." und ergänzt, "damit haben wir offenbar den Zahn der Zeit getroffen, denn unsere Broschüre stößt auf bundesweites Interesse; die Anfragen aus anderen Bundesländern unterstreichen dies, sowie der gezielte Zugriff auf unsere Homepage."

So erfolgte z. B. nach Einführung des Kinder- und Jugend Stärkungsgesetz (KJSG) erstmalig eine umfassende inhaltliche Überarbeitung. Mit der nun vorliegenden Auflage sind beispielsweise die Ombudsstellen in den Blick genommen worden. Weiterhin war es ein Wunsch aus der Praxis, die daten­schutz­rechtlichen Möglich­keiten und Grenzen in der Zusammen­­arbeit zwischen Jugend­ämtern und Kinderschutz­ambulanzen weiter auszuleuchten und verlässlich zu gestalten.
 
Erstmalig Schaubilder als Postkarte
Neben dem Erhalt der Broschüre in Papierform und dem Download auf der Webseite des Minis­teriums werden mit der neuen Auflage erstmalig auch zwei zentrale und praktische Schaubilder aus der Arbeitshilfe als Postkarten gedruckt. Mit diesen 30.000 Exemplaren, die über einen QR-Code auch den direkten Download der Broschüre ermöglichen, soll die Reichweite noch einmal deutlich erhöht werden.
 
"Mit diesem Leitfaden werden datenschutz­rechtliche Unsicherheiten in Kinderschutz­verfahren nach § 8a SGB VIII beseitigt." erläutert der Minister und führt weiter aus: "Es werden konkrete Fall­kon­stella­tionen aufgeführt, die die Möglichkeiten und Chancen des Datenschutzes darstellen. Klare Verfahrensabläufe sorgen für sicheres und schnelles Handeln, welches für einen gelingenden Kinderschutz unerlässlich ist." Abschließend betont er: "Mit Hilfe dieser Arbeits­hilfe unterstützt das Nieder­säch­sische Sozial­ministerium die ohnehin belasteten Jugendämter und die Fachkräfte insgesamt in der Sicherstellung des Kinderschutzes."
 
Die aktuelle Broschüre "Vertrauensschutz im Kinderschutz" steht allen Interessierten auf der Webseite des Nieder­sächsischen Sozialministeriums zum Download bereit.
 
Hintergrund
Der Datenschutz im Kinderschutz hat mehrere Aspekte, die zu beachten sind. Zum einen wirkt er für einen respektvollen und wertschätzenden Umgang, welcher eher die Bereitschaft der Betroffenen zur Annahme von Unterstützungsangeboten animiert und so wiederum das Kind schützt. Zum anderen kann es für den erforderlichen Kinderschutz zwingend geboten sein, mithilfe der gesetzlich eingeräumten Befugnisse zur Datenübermittlung ohne Beteiligung oder auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu handeln. Zentraler gesetzlicher Baustein für das Wohl des Kindes ist § 8a SGB VIII.

Die 3. Auflage der Broschüre "Vertrauensschutz im Kinderschutz" wurde erstmals im März 2021 im Rahmen der Landes­jugend­hilfeplanung vom Niedersächsischen Sozialministerium in Zusam­men­arbeit mit dem Nieder­sächsischen Landes­amt für Soziales, Jugend und Familie veröffentlicht.

Der § 8a SGB VIII "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" regelt die prinzipiellen Verfah­rens­schritte des Jugendamtes bei Bekanntwerden einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Hierbei ist der Datenschutz bzw. sind datenschutzrechtliche Aspekte auch immer mit abzuwägen. Herr Prof. Dr. Radewagen von der Universität Osnabrück, der die bisherigen Auflagen ebenfalls in Zusammen­arbeit mit dem Sozialministerium erstellt hat, ist bundesweit für die beauftragte Thematik ein ausgewiesener Experte.

Prof. Dr. Christof Radewagen:
Vertrauensschutz im Kinderschutz
Ein Leitfaden für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zur Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragen bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung

Stand der Gesetzestexte 07/2023
3. überarbeitete und erweiterte Auflage
Hannover, 2023
159 Seiten
Kostenloser Download auf www.ms.niedersachsen.de

Quelle: Nds. Sozialministerium, 28.09.2023

Die Postkarten können über die Poststelle des Nds. Sozial­minis­teriums bestellt werden (max. 100 Stück je Motiv)
poststelle@ms.niedersachsen.de