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Niedersachsen: Zahl der Kindes­wohl­ge­fähr­dungen stieg 2024 auf über 4.400 Fälle

Im Jahr 2024 wurden in "Niedersachsen" ins­ge­samt 20.066 Gefährdungs­ein­schät­zun­gen durch die Jugend­ämter vorgenommen. Wie das Landes­amt für Statistik Nieder­sach­sen (LSN) mitteilt, entspricht dies einem Anstieg um 9,2% im Vergleich zum Vorjahr (18.370 Ver­fah­ren). Insgesamt nahm die Zahl der (akuten und latenten) Kindeswohl­gefähr­dungen um 4,2% (von 4.261 in 2023 auf 4.442 Fälle in 2024) zu. Die Zahl der Ein­schätzungen, bei denen keine Gefähr­dung festgestellt wurde, stieg um 10,7% (von 14.109 auf 15.624).

Im Jahr 2024 wurde bei 2.369 Kindern (11,8% der Gefährdungs­einschätzungen) eine akute Kindeswohl­gefährdung festgestellt. Anzeichen gab es unter anderem für eine Vernach­lässigung des Kindes (1.322 Fälle), psychische Miss­handlung (903 Fälle) oder eine körperliche Misshandlung (863 Fälle). Die Jugendämter sind gehalten, alle zutreffenden Arten der Kindes­wohl­gefähr­dung anzugeben, so dass hier Mehr­fach­nennungen möglich sind. Im Jahr 2023 wurde in 2.133 Fällen eine akute Kindes­wohl­ge­fähr­dung registriert. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2024 dementsprechend 11,1% mehr Fälle akuter Kindes­wohl­gefährdungen.

Eine latente Kindeswohlgefährdung war 2024 bei 2.073 Kindern (10,3% der Gefährdungs­einschätzungen) das Ergebnis der jugend­amtlichen Prüfung. Hier wurden in 1.291 Fällen Anzeichen von Vernach­lässigung erkannt. Eine psychische Misshandlung des Kindes wurde in 722 Verfahren festgestellt. Im Jahr 2023 wurden 2.128 Verfahren mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass eine latente Kindes­wohl­gefährdung vorlag. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2024 damit 2,6% weniger latente Kindes­wohl­gefährdungen.

Insgesamt erkannten die Jugendämter bei 4.442 Kindern eine akute beziehungsweise latente Kindeswohl­gefährdung an. Dies entspricht 22,1% aller Gefährdungs­einschätzungen, die von Jugendämtern 2024 durchgeführt wurden. Bei den verbleibenden 15.624 Fällen (77,9%) wurde keine Kindeswohl­gefährdung festgestellt. Jedoch zeigte sich in 6.946 Verfahren ein Hilfe- oder Unter­stützungs­bedarf. Ein Jahr zuvor wurde in 6.411 Fällen ein Hilfe- oder Unter­stützungs­bedarf festgestellt. Damit gab es einen Anstieg um 8,3% im Vergleich zum Vorjahr.

Methodischer Hinweis:
Das zuständige Jugendamt hat eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durchzuführen, wenn Anhalts­punkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes vorliegen. In Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte wird das Gefährdungsrisiko eingeschätzt. Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körper­ichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes gegeben ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Die Sorgeberechtigten – in der Regel die Eltern bzw. ein Elternteil – sind in diesen Fällen nicht in der Lage oder nicht Willens die Gefährdungs­situation für die Kinder oder Jugend­lichen abzuwenden.

Detaillierte Zahlen gibt es in drei Excel-Tabellen auf der Website des LSN: www.statistik.niedersachsen.de

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, 18.11.2025

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