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Niedersächsische Kassenärzte, Städte- und Land­­kreis­tag schließen Vereinbarung zum Kinderschutz

Für eine bessere Zusammenarbeit im Kinder- und Jugend­schutz verstärken die Jugendämter in Nieder­sachsen die Zu­sam­men­arbeit mit Ärzten und Psycho­thera­peuten. Dazu haben die Kassen­ärzt­liche Ver­eini­gung Nieder­sachsen (KVN) und der Nieder­säch­sische Land­­kreis­tag (NLT) sowie der Nieder­säch­si­sche Städte­tag (NST), die als kom­mu­nale Spitzen­verbände alle Jugend­ämter in Nieder­sachsen vertreten, am 6. Oktober 2025 eine Koo­perations­verein­barung unter­zeich­net.

"Wir regeln das Miteinander von Vertragsärzten und Psychotherapeuten mit den Jugendämtern für den Fall, dass es beispielsweise bei den U-Untersuchungen durch Kinderärzte Anhaltspunkte für eine Kindes­wohl­gefähr­dung gibt", erklärt der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch. Dabei gehe es um Abläufe, Ansprechpartner sowie Beratungsangebote und Hilfestellungen. Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), betont: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Vereinbarung ist getragen vom Grundgedanken der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten für einen wirksamen Kinderschutz – eine Kooperation für die Schwächsten in unserer Gesell­schaft." Dabei habe man Erfahrungen örtlicher Netzwerke im Blick und schaffe landesweit flächendeckend gute Standards. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST), führt aus: "Die Koope­ra­tions­vereinbarung bietet einen fachlichen und rechtlichen Rahmen für das Wer, Mit-Wem und Wie im Fall einer möglichen Kindeswohlgefährdung." Das biete Sicherheit in den Abläufen und stärke so den Kinder- und Jugendschutz in Niedersachsen.

Die Kooperationsvereinbarung umfasst ein Ablaufschema zum Vorgehen bei gewichtigen Anhalts­punkten bei Kindes­wohl­gefährdung, einen Meldebogen für die heilberufliche Seite sowie die Ein­gangs­bestätigung der Behörden. Hintergrund der gemeinsamen Initiative von KVN und NLT und NST ist eine gesetzliche Soll-Vorschrift (§ 73c SGB V), die Zusammenarbeit zwischen Heilberufen und Behörden auf Landesebene zu regeln.

Quelle: Nds. Städtetag, 06.10.2025