Für eine bessere Zusammenarbeit im Kinder- und Jugendschutz verstärken die Jugendämter in Niedersachsen die Zusammenarbeit mit Ärzten und Psychotherapeuten. Dazu haben die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) sowie der Niedersächsische Städtetag (NST), die als kommunale Spitzenverbände alle Jugendämter in Niedersachsen vertreten, am 6. Oktober 2025 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
"Wir regeln das Miteinander von Vertragsärzten und Psychotherapeuten mit den Jugendämtern für den Fall, dass es beispielsweise bei den U-Untersuchungen durch Kinderärzte Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt", erklärt der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch. Dabei gehe es um Abläufe, Ansprechpartner sowie Beratungsangebote und Hilfestellungen. Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), betont: "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Vereinbarung ist getragen vom Grundgedanken der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten für einen wirksamen Kinderschutz – eine Kooperation für die Schwächsten in unserer Gesellschaft." Dabei habe man Erfahrungen örtlicher Netzwerke im Blick und schaffe landesweit flächendeckend gute Standards. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST), führt aus: "Die Kooperationsvereinbarung bietet einen fachlichen und rechtlichen Rahmen für das Wer, Mit-Wem und Wie im Fall einer möglichen Kindeswohlgefährdung." Das biete Sicherheit in den Abläufen und stärke so den Kinder- und Jugendschutz in Niedersachsen.
Die Kooperationsvereinbarung umfasst ein Ablaufschema zum Vorgehen bei gewichtigen Anhaltspunkten bei Kindeswohlgefährdung, einen Meldebogen für die heilberufliche Seite sowie die Eingangsbestätigung der Behörden. Hintergrund der gemeinsamen Initiative von KVN und NLT und NST ist eine gesetzliche Soll-Vorschrift (§ 73c SGB V), die Zusammenarbeit zwischen Heilberufen und Behörden auf Landesebene zu regeln.