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Ombudsschaftliche Infrastruktur für Kinder- und Jugendliche in Niedersachsen

In Niedersachsen sollen die rechtlichen Voraussetzungen zur Förderung von unabhängigen Ombudsstellen angepasst werden. In dem Dreiecksverhältnis zwischen Familien, öffentlicher Jugendhilfe und freien Trägern kommt es im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen mitunter zu Konflikten. In diesen Konflikten beraten unabhängige Ombudsstellen die Familien und versuchen, auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Mit dem Mitte Juni 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) auf Bundesebene wurden die Länder verpflichtet, dezentral unabhängige Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII einzurichten.

Geplant sind vorerst vier regionale und eine überregionale Ombudsstelle. Hierfür wird für das Jahr 2022 ein Betrag von 500.000 Euro und ab 2023 ein jährlicher Betrag von insgesamt 1.100.000 Euro zur Verfügung gestellt. In drei Jahren soll diese Struktur evaluiert werden, um den veranschlagten Bedarf zu überprüfen.

Am 12. Oktober 2021 hat das Kabinett diese landesrechtliche Konkretisierung im Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts zur Einbringung in den Landtag freigegeben.

"Ich freue mich sehr, dass das Land Niedersachsen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf als erstes Bundesland die Vorgaben der nach dem Bundesgesetz geänderten Regelungen umsetzt und landesrechtlich konkretisiert", so Sozialministerin Daniela Behrens. "Damit nimmt Niedersachsen, insbesondere im Hinblick auf die nun vorgeschriebene Einrichtung von Ombudsstellen, eine Vorreiterrolle ein."

Projekt "Leuchtturm" der Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission
Zur Umsetzung der ombudschaftlichen Infrastruktur hat die niedersächsische Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) ein Projekt gestartet, das die Schnittstellen zwischen den zentralen Anlaufstrukturen und regionalen Bedarfen vor Ort in Niedersachsen untersucht. Ziel ist es, eine landesweite, unabhängige und inklusive Infrastruktur für junge Menschen zu unterstützen.

Dazu ist in einem Bundesland von der Größe und Fläche Niedersachsens eine Infrastruktur notwendig, in der lokale Ombudsstellen von einem landesweiten Koordinations- und Transferbüro Ombudsschaft fachlich begleitet werden. Eine dezentrale Infrastruktur von Ombudsstellen im Lebensumfeld junger Menschen ermöglicht die niedrigschwellige Erreichbarkeit. Denn auch digitale Formate erleichtern häufig nur den Zugang, können aber nicht den unmittelbaren Kontakt in der Beratung ersetzen. Das Projekt der Kinder- und Jugendkommission Niedersachsen nimmt eine Vorreiterrolle ein, um zu klären wie landesweit eine Vernetzung im Rahmen der Ombudsschaft aussehen kann.

Umgesetzt wird das Projekt (01.09.2021-31.10.2022) unter der Leitung von Dr. Tanja Rusack und Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim. Projektsprecher/-Koordinator seitens der KiJuKo ist Dr. Björn Hagen.

 

Weitere Informationen zum Projekt Leucht­turm auf der Website der Nieder­säch­sischen Kinder- und Jugend­kommission.

Weitere Informationen zum Kabinett­beschluss in der Presse­mit­teilung der Nds. Staatskanzlei, 12.10.2021