Kindesmisshandlung in Deutschland (nach § 225 StGB)
Die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 verzeichnet für das Jahr 2023 3.443 Fälle von Kindesmisshandlung – und damit nahezu so viele Fälle wie im Jahr zuvor (2022: 3.516). Insgesamt gab es 4.336 Opfer, 54,5 % davon waren männlich, 45,5 % weiblich. Die Aufklärungsquote lag bei 96,1 %.
In den meisten Fällen kannten sich Opfer und Täterinnen bzw. Täter: Von den im Jahr 2023 erfassten Kindesmisshandlungs-Opfern waren 3.648 mit der/dem Tatverdächtigen verwandt, 72 waren mit der/dem Tatverdächtigen befreundet oder bekannt.
421 hatten mit der/dem Tatverdächtigen eine formelle soziale Beziehung in Institutionen, Organisationen und Gruppen. 73 hatten mit der/dem Tatverdächtigen keine (Vor-)Beziehung, bei 99 ist die Beziehung ungeklärt.
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a,c,d StGB) und Vorbereitung des sexuellen Kindesmissbrauchs (Cybergrooming) gemäß § 176b StGB
16.375 Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs registrierte die Polizei im Jahr 2023. Der ganz überwiegende Teil der 11.900 Tatverdächtigen sind männlich (11.187 tatverdächtige Männer und 713 tatverdächtige Frauen). Registriert werden nicht nur erwachsene Täterinnen und Täter, auch Minderjährige können sexuelle Gewalt ausüben. Im Jahr 2023 wurden 3.415 männliche Tatverdächtige und 258 weibliche Tatverdächtige unter 18 Jahren erfasst.
Von sexualisierter Gewalt im Kindesalter sind zumeist Mädchen betroffen. Ähnlich wie in den Vorjahren waren 2023 drei Viertel (75,6 %) der insgesamt 18.497 Betroffenen weiblich (2022 insgesamt: 17.168). Aber auch Jungen sind sexuellem Missbrauch ausgesetzt, 2023 wurden 4.514 Jungen als Opfer sexualisierter Gewalt registriert. Laut Studien sind die meisten Kinder zum Zeitpunkt der Missbrauchshandlungen zwischen sieben und 13 Jahre alt. In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2023 sind 16.291 von insgesamt 18.497 Betroffenen zwischen sechs und 14 Jahre alt. Es wurden 2.206 betroffene Kinder unter sechs Jahren registriert.
Alle Täterinnen und Täter schaffen und nutzen Gelegenheiten für den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Sie nutzen häufig das kindliche Bedürfnis nach Zuwendung und Wertschätzung aus. Dazu gehören u.a. auch scheinbar unbeabsichtigte Berührungen, das Zeigen pornografischer Bilder und Videos oder die sexuelle Belästigung über das Internet, die auch als Cybergrooming bezeichnet wird. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 605 Fälle der Vorbereitung des sexuellen Kindesmissbrauchs gem. § 176b Abs. 1, 3 StGB erfasst.