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Positionspapier: Verein­ba­run­gen zum Kinder­schutz in der Kinder­tages­pflege

Der Bundesverband für Kinder­­tages­­pflege e.V. hat ein Positionspapier zum Thema Kinder­schutz in der Kinder­­tages­­pflege veröffentlicht. Es bezieht sich auf die für die Kindertagespflege geltenden Änderungen des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendlichen-Stärkungsgesetz und soll Unsicher­heiten über die Aus­gestaltung der verbindlich zu schließenden Verein­barungen zum Kinder­schutz und zum Kinder­schutz­konzept klären.

§ 8a SGB VIII beschreibt den Schutzauftrag bei Kindes­wohl­gefährdung und was von Seiten des Jugend­amtes und den Angeboten der Jugendhilfe in dieser Hinsicht zu tun ist. Neu ist seit 2021, dass auch mit Kinder­­tages­­pflegepersonen eine Vereinbarung zum Kinder­schutz getroffen werden soll. Diese Verpflichtung richtet sich an das Jugendamt. Bisher mussten solche Verein­barungen bereits mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen geschlossen werden, die Kinder­­tages­­pflege war nicht explizit genannt.

Vorlagen, die für die Verein­barungen mit den Kinder­­tage­s­­ein­rich­­tungen genutzt werden, können als Orientierung auch für die Kinder­­tages­­pflege dienen, müssen aber angepasst werden. Im Positionspapier nimmt der Bundesverband dazu Stellung, u.a. zu den Bestandteilen eines Kinderschutzkonzepts sowie den Aufgaben der Fachberatung, und spricht Empfehlungen aus.

Das Positionspapier "Vereinbarungen zum Kinderschutz in der Kinder­tages­pflege" steht auf der Website des Bundes­verban­des für Kinder­tages­pflege als Download zur Verfügung: www.bvktp.de