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Förderung: Prävention von Kinder- und Zwangsehen

Der Landespräventionsrat Niedersachsen fördert in den Haus­halts­jahren 2022-2023 Maß­nahmen und Projekte zur Vermeidung von Kinder- und Zwangsehen.

Mit den Mitteln sollen Projekte zur Prävention von Zwangsehen und Minderjährigen-Ehen sowie zur Unterstützung und zum Schutz betroffener Kinder und Jugendlicher gefördert werden. Dazu gehören z.B. Projekte zur wissenschaftlichen Erforschung des Dunkelfelds, zur Stärkung des Fachwissens und der Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren im Themenfeld sowie Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen, bzw. zur Stärkung potentiell Betroffener.

Mittel können für Personal- und Sachausgaben von Projekten beantragt werden.

Anträge können bis zum 31.10.2022bzw. 31.12.2022 (Laufzeit in 2023) beim Landespräventionsrat eingereicht werden. Alle Informationen dazu auf lpr.niedersachsen.de