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Schutzbrief gegen Genitalverstümmelung

Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung (6. Februar) wurde ein Schutzbrief vorgestellt, der Mädchen vor Genitalverstümmelung schützen soll.

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft. Weiterhin wird über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels informiert. Durch diese konkreten Informationen sollen Familien davon abgehalten werden, auf Reisen eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern durchzuführen. Der offizielle Schutzbrief gibt ihnen starke und überzeugende Argumente gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern an die Hand.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Bundesaußenminister Heiko Maas, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben den Schutzbrief ebenfalls mitunterzeichnet.

Schutzbrief ausdrucken, bestellen, mitnehmen
Der Schutzbrief steht auf den Webseiten der beteiligten Ministerien, der Bundesländer sowie diverser NGOs zum Herunterladen und Bestellen bereit, beispielsweise auf bmfsfj.de/fgm-schutzbrief. Der gedruckte Flyer soll künftig bei NGOs, Beratungsstellen und Arztpraxen ausliegen und so das Beratungspersonal bei der Aufklärung unterstützen.

Gedruckt hat der Flyer die Größe eines Reisepasses, sodass er bequem auf Reisen mitgenommen werden kann. Zudem wird der Schutzbrief zeitnah in andere Sprachen übersetzt werden - neben Englisch und Französisch auch in verschiedene afrikanische und asiatische Sprachen.

Frauen vor einer Genitalverstümmelung schützen
Weltweit sind über 200 Millionen Frauen von einer Genitalverstümmelung betroffen, drei Millionen Mädchen sind von der Straftat bedroht. Allein in Deutschland leben 68.000 Frauen, die eine Genitalverstümmelung über sich ergehen lassen mussten. Und 15.000 Mädchen leben in der Angst, dass ihnen eine solche schwere Körperverletzung angetan wird.

Oftmals wird die weibliche Genitalverstümmelung während der Ferienzeiten in den Herkunftsländern durchgeführt. Um Mädchen davor zu schützen hat Bundesfrauenministerin Franziska Giffey in enger Abstimmung mit Nichtregierungsorganisationen, den Ländern und den zuständigen Ressorts der Bundesregierung den Schutzbrief entwickelt, den die Familien und gerade auch die betroffenen Mädchen mit auf ihre Reisen in die Herkunftsländer nehmen sollen.

Weitere Informationen
Das BMFSFJ leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Integra, die Dachorganisation von NGOs, die sich in Deutschland gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen, vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.

Bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Unterstützung erhalten Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung auch über das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das barrierefreie, anonyme und mehrsprachige Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Quelle und weitere Informationen: BMFSFJ, 05.02.2021