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Startschuss für das Antrags­­verfahren zur Förderung von Ombuds­­stellen in der Kinder- und Jugend­­hilfe

Das Land Niedersachen hat das Antrags­verfahren zur Förderung neuer Anlaufstellen in der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen, die so genannten Ombudsstellen, gestartet. In dem Dreiecks­verhältnis zwischen Familien, öffentlicher Jugendhilfe und freien Trägern kommt es im Rahmen von Jugend­hilfe­maß­nahmen mitunter zu Konflikten. In diesen Konflikten beraten unabhängige Ombuds­stellen Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien, und versuchen auf eine einver­nehmliche Lösung hinzuwirken.

"Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Beginn des Antragsverfahrens zur Förderung von Ombuds­stellen einen weiteren Meilenstein zur landes­rechtlichen Umsetzung in Niedersachsen erreichen", so Sozialminister Dr. Andreas Philippi. "Im bundesweiten Ländervergleich nehmen wir damit eine Vorreiterrolle ein."

Unabhängige Ombudsstellen unterstützen zum Beispiel, wenn junge Menschen oder ihre Familien Fragen zu ihren Rechten haben, wenn sich eine Seite nicht ausreichend beraten oder beteiligt sieht oder vielleicht das Gefühl entstanden ist, dass sich "einfach niemand zuständig fühlt".

"Ombudsstellen sind für mich sozusagen ein 'Missing Link', ein fehlendes Bindeglied, in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie können mit ihrer unabhängigen Beratungsfunktion bei der Lösung verhärteter Prozesse unterstützen" unterstreicht die Leiterin des Landesjugendamtes, Silke Niepel, die Bedeutung der Ombudsstellen.

Insgesamt werden vier regionale und eine überregionale Ombudsstelle gefördert. Mit diesem Aufbau orientiert sich Niedersachsen an dem anerkannten Standard der Fachöffentlichkeit. Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die eine Ombudsstelle betreiben wollen.

Hintergrund
Auf Bundesebene ist zum 10. Juni 2021 das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) geändert worden. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien, durch mehr Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen und Prozessen zu stärken. Hierfür wurde die Schaffung unabhängiger Ombudsstellen verbindlich gesetzlich verankert und für Niedersachsen durch das im März 2022 geänderte Niedersächsische Ausführungs­gesetz zum SGB VIII konkretisiert.

Zum 1. August 2025 ist eine Evaluation geplant, die Erkenntnisse über die in Niedersachsen bislang nicht ausreichend bekannten Bedarfe in diesem Themenfeld generieren und damit auch eine belastbare Grundlage für zukünftige Gesetzesänderungen bieten soll.

Anträge sind bis zum 14.04.2023 möglich. Alle Informationen rund um das Antragsverfahren auf der Website des Niedersächsischen Landes­jugendamts: soziales.niedersachsen.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleich­stellung, 10.02.2023