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Vereinte Nationen stellen Kinderrecht auf gesunde Umwelt offiziell vor

Am 18. September 2023 hat der Kinder­­rechts­­aus­­schuss der Vereinten Nationen in Genf offiziell die "Allgemeine Bemerkung Nr. 26" (General Comment No. 26) vorgestellt. In den neuen Leitlinien zur UN-Kinder­­rechts­­konvention wird erstmals das Recht der Kinder auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt anerkannt.

Das Dokument, die "Allgemeine Bemerkung Nr. 26 zu den Rechten des Kindes und der Umwelt unter besonderer Berück­sichtigung des Klima­wandels", fordert Staaten und Unternehmen dazu auf, entschiedenere Maßnahmen gegen den Klima­wandel und die Umwelt­verschmutzung zu ergreifen. Der General Comment No. 26 stellt unter anderem klar: Staaten sind nicht nur dafür verantwortlich, gegenwärtige Kinderrechtsverletzungen zu stoppen, sondern auch dafür, zukünftige Rechtsverletzungen aufgrund ihres heutigen Handelns – oder Nicht-Handelns – zu verhindern. Darüber hinaus betont er, dass Staaten nicht nur für Umwelt- und Klimaschäden innerhalb ihrer Grenzen, sondern auch außerhalb ihres Staats­gebiets zur Verantwortung gezogen werden können. Ein besonderer Fokus gilt dabei den unverhältnismäßig größeren Schäden, denen gerade Kinder ausgesetzt sind, die aufgrund ihres Umfelds oder ihrer Lebenssituation ohnehin benach­teiligt sind.

Staaten, die die Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, werden aufgefordert, dringend und unverzüglich Maßnahmen für Klima- und Umweltschutz zu ergreifen. Dazu gehören die Organisation des Ausstiegs aus Kohle, Erdöl und Erdgas und die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen, die Verbesserung der Luftqualität, die Gewährleistung des Zugangs zu sauberem Wasser, die Umstellung der industriellen Landwirtschaft und Fischerei auf gesunde und nachhaltige Lebens­mittel­produktion sowie der Schutz der Artenvielfalt.

Die Leitlinien sehen vor, dass die Perspektiven von Kindern bei umweltpolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen, und sie betonen die entscheidende Rolle umweltbezogener Bildung. Kinder sollen darin bestärkt werden, selbst aktiv zu werden, sich für ihre Belange einzusetzen und sich vor Umweltschäden zu schützen. Der General Comment No. 26 ist dabei seinerseits das Ergebnis globaler Beteiligung aller Generationen, einschließlich umfassender Konsul­tationen mit den Mitglied­staaten, internationalen und regionalen Organisationen unter anderem der Vereinten Nationen, insbe­sondere aber mit Kindern.

In den kommenden Monaten soll der General Comment No. 26 nun auch dabei helfen, kinderrechtliche Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen des Pariser Klimaabkommens näher zu definieren. Dabei schreibt das Dokument unter anderem vor, dass die Wahrung der Kinderrechte bei allen umweltbezogenen Gesetzen, politischen Beschlüssen und Projekten, Verordnungen, Haushalts- oder anderen Entscheidungen geprüft und sichergestellt werden muss. Staaten müssen dem UN-Kinderrechtsausschuss in regelmäßigen Abständen über die Fortschritte berichten, die sie beim Schutz der Umweltrechte von Kindern gemacht haben.

Die Präsentation des Dokuments markiert den vorläufigen Höhepunkt anderthalbjähriger globaler Konsultationen, die von der internationalen Kinder­rechtsorganisation Terre des Hommes organisiert wurden. Fachexpertinnen und -experten für Umwelt- und Kinder­rechte sowie ein "Children's Advisory Team", ein Beratungsgremium bestehend aus zwölf Kindern und Jugendlichen aus der ganzen Welt, arbeiteten über den gesamten Prozess eng mit dem Kinder­rechts­ausschuss zusam­men. Insgesamt gingen Beiträge und Kommentare von 16.331 Kindern aus 121 Ländern ein: Die Konsultationen reprä­sentieren damit einen der größten Kinder-Partizipations­prozesse in der Geschichte der Vereinten Nationen.

Die Entwicklung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 26 wurde von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen begrüßt. Ihre Bedeutung vor dem Hintergrund zunehmender Umweltprobleme wird durch die anhaltend große Beteiligung von Kindern an globalen Klimastreiks ebenso unterstrichen wie durch die wachsende Zahl von Kindern, die Klima- und Umweltrechte vor Gericht einklagen. Im Rahmen der offiziellen Auftaktveranstaltung in Genf wurden auch speziell für Kinder erstellte Versionen der Allgemeinen Bemerkung veröffentlicht, die jungen Menschen aller Altersgruppen helfen sollen, ihre Rechte besser zu verstehen.

Der "General Comment No. 26" sowie dessen kinderfreundliche Versionen und weitere Informationen stehen auf der Website der Vereinten Nationen als Download zur Ver­fü­gung (englisch, französisch): www.ohchr.org

Quelle: Terre des Hommes, 18.09.2023, und 26.08.2023, www.tdh.de