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Personalverantwortung bei Einstellungen, Aufsichtspflicht und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Im pädagogischen Bereich ist es unabdingbar, sich mit arbeitsrechtlichen Regelungen aus­einanderzusetzen. Sie spielen nicht nur bei der Einstellung neuer Mitarbeitender eine große Rolle, sondern auch im pädagogischen Alltag. Besonders im Rahmen der Entwicklung von Schutzkonzepten treten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe viele Fragen auf.

  • Was muss grundsätzlich bei einem neuen Arbeitsverhältnis beachtet werden?
  • Welche Fragen dürfen im Bewerbungsgespräch in Bezug auf sexualisierte Gewalt gestellt werden?
  • Das Führungszeugnis wurde eingereicht, aber wo wird es nun abgelegt? Wer ist berechtigt, es einzusehen?
  • Was umfasst die Aufsichtspflicht und wann wird sie verletzt?
  • Wie wirken sich Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikrichtlinien arbeitsrechtlich aus? Welche Konsequenzen bedeutet ein Verstoß? Und was ist, wenn Mitarbeitende sich weigern, die Verpflichtung zu unterzeichnen?

Die Referentin informiert über die genannten Themen und steht für Fragen zur Verfügung.

Datum
06.05.2024
Ort
Hannover
Kosten
40 €
Kontakt
Violetta e.V. Hannover

Fachberatungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen
Birgit Niendorf
Wöhlerstraße 42
30163 Hannover

Telefon: 0511 / 850 307 88
Programm/Anmeldung
Anmeldeschluss
03.04.2024