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Enquete­kommission zur Verbesserung des Kinder­schutzes

Mitte September 2020 hat der Niedersächsische Landtag die Einrichtung einer "Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern" (Drs. 18/7361) beschlossen.

Der Landtag selbst hat in dieser Legislaturperiode bereits vielfältige und weitreichende Entschließungsanträge zum Thema Kinderschutz in die Beratung eingebracht. Die damit verbundenen Anhörungen brachten konstruktive Ideen zum Vorschein, in die aktuell insbesondere die Verfassungsjuristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) einbezogen sind, um eine Umsetzbarkeit zu prüfen. Sozial- und Justizministerium haben zusätzlich durch ihre Gremien bzw. speziell beauftragte Personen Berichte zu den Fällen von sexueller Gewalt in Niedersachsen erbeten und zum Teil auch schon vorgelegt.

Mit einer Enquetekommission will der Landtag nun zusätzlich alle Ergebnisse zusammenführen, auswerten und eine Optimierung des gesamten Kinderschutzes erreichen, soweit es die Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene ermöglichen.

Die Enquetekommission hat 15 Mitglieder des Landtages und bis zu vier Sachverständige / Wissenschaftlerinnen / Wissenschaftler, die nicht Abgeordnete sind. Die Kommission soll ihre Arbeit nach Möglichkeit bis zum 31.12.2021 abschließen und einen Abschlussbericht erarbeiten, der im Landtag beraten werden soll und konkrete Handlungsoptionen aufzeigt.

Ziele der Enquetekommission
Die Enquetekommission soll strukturelle und organisatorische Parallelen sämtlicher dem Landesjugendamt bekannten Missbrauchsfälle aufarbeiten. Dabei sollen institutionelle Erkenntnisse einbezogen und die Rolle der beteiligten Jugendämter besonders berücksichtigt werden. Außerdem sollen die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse der "Sonderermittlerin", der beim Landespräventionsrat Niedersachsen angesiedelten "Lügde-Kommission" sowie des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags berücksichtigt und gegebenenfalls durch weitere Anhörungen beteiligter Personen in der Enquetebefassung ergänzt werden.

Nach Erforderlichkeit soll weitere Expertise, beispielsweise des Kinderschutzbundes, der kommunalen Spitzenverbände, der Landesstelle Jugendschutz, der Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder, des Landespräventionsrates, des Landeskriminalamtes und weiterer hinzugezogen werden.

Die Kommission soll konkrete Vorschläge machen, wie der Kinderschutz in Niedersachsen wirksam verbessert, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verhindert und Pädokriminalität erfolgreich bekämpft werden kann. Dabei sollen die von der Kommission zur "Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen" vorgelegten Empfehlungen berücksichtigt werden.

Die Redebeiträge zu diesem TOP 23 stehen als Video im Plenar-TV zur Verfügung.

Alle Plenardebatten und Redebeiträge stehen als Videos im Plenar-TV zur Verfügung. Alle Infos dazu und die Tagesordnung auf www.landtag-niedersachsen.de.

Alle Termine und Protokolle der Sitzungen sowie weitere Informationen zur Kommission sind ebenfalls auf der Website des Niedersächsischen Landtages veröffentlicht.