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Gesetz zur psycho­sozialen Prozess­begleitung im Straf­verfahren

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 18. Oktober 2016 den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren beschlossen. Damit haben Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewalttaten geworden sind, seit dem 1. Januar 2017 einen rechtlichen Anspruch auf eine solche kostenlose Begleitung.

Die psychosoziale Prozessbegleitung wurde Ende 2015 bundesweit eingeführt. Es handelt sich um die professionelle und besonders intensive psychosoziale (nicht rechtliche) Begleitung von Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind. Vorrangiges Ziel ist es, Opfer bei ihrem Recht auf Ahndung des erlittenen Unrechts innerhalb des Ermittlungs- und Strafverfahrens zu unterstützen und sie davor zu schützen, innerhalb des Verfahrens erneut Opfer zu werden.

In Niedersachsen wurde diese Hilfestellung bereits deutlich vor der gesetzlichen Verpflichtung von der "Stiftung Opferhilfe" und freien Trägern angeboten: Bereits seit 2013 können sich Opfer von Straftaten durch psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter unterstützen lassen.

Die speziell ausgebildeten Fachkräfte müssen staatlich anerkannt sein. Dabei hat der Bund den Ländern die Aufgabe übertragen, die Voraussetzungen für deren Anerkennung und die Anerkennung ihrer Aus- und Weiterbildungen zu regeln. Der Gesetzentwurf der Landesregierung stellt sicher, dass Niedersachsen mit seinem bereits etablierten und qualitativ hochwertigen Angebot an psychosozialer Prozessbegleitung weiterhin eine bundesweite Vorreiterrolle auf diesem Gebiet einnimmt. Nach der Verbandsbeteiligung hat es keine wesentlichen Änderungen am Gesetz gegeben.

Praxismaterialien

Literatur & Materialien zum Thema Kindgerechte Justiz

www.justizportal.niedersachsen.de/
Prozessbegleitung

Informationen des Landesjustizportals zur psycho­sozialen Prozess­begleitung in elf Sprachen sowie in Leichter Sprache. Dort kann auch eine Liste der im Land tätigen psychosozialen Prozess­beglei­terinnen und Prozess­begleiter mit Kontakt­daten eingesehen werden.