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Änderung des Strafgesetzbuches: Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht

Die Bundesregierung hat das Sexualstrafrecht verschärft, um Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Das "Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht" ist am 27. Januar 2015 in Kraft getreten. Werden Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken hergestellt oder anderen angeboten, ist dies nun strafbar. Sozial übliches und alltägliches Verhalten wie beispielsweise Strandfotos der eigenen Kinder bleibt straffrei.

Nach der Neuregelung ist künftig auch die unbefugte Verbreitung von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, unter Strafe gestellt. Damit soll ein besserer Schutz vor "Cybermobbing" gewährleistet werden.

Zudem verjähren Sexualstraftaten später. Die strafrechtliche Verjährung bei Sexualdelikten, insbesondere beim sexuellen Kindesmissbrauch, beginnt nun erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor Vollendung des 50. Lebensjahrs des Opfers verjähren.

Hintergrund
Die Neuregelungen setzen europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht um, u.a. das Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention). Das Abkommen wurde am 28. Januar 2015 mit einem entsprechenden Gesetz ratifiziert.