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Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a StGB)

Am 28. September 2013 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen verhindern soll. Dazu wurde u.a. ein eigenständiger Straftatbestand in das Strafgesetzbuch eingeführt (§ 226a StGB). Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahre. Bis dahin wurde die Verstümmelung weiblicher Genitalien lediglich als schwere Körperverletzung mit einer Haft von maximal zehn Jahren geahndet.

Weibliche Genitalverstümmelung ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§ 5 StGB, Abs. 9a). Um Verstöße im Ausland zu erschweren, hat die Bundesregierung im Dezember 2016 auf Initiative des Bundes­familien­ministeriums eine Änderung des Passgesetzes beschlossen. Wer mit Mädchen oder Frauen ins Ausland reisen will, um dort eine Genitalverstümmelung vornehmen zu lassen, dem droht künftig der Entzug des Passes. Die Maßnahme dient der Verhinderung sogenannter "Ferienbeschneidungen". Hierfür reisen in Deutschland lebende Familien in den Ferien in ihre Herkunftsländer, um dort an den Mädchen eine Genital­ver­stümme­lung durchführen zu lassen.

Hintergrund
Die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen insbesondere durch die traditionelle oder rituelle Beschneidung ist ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Obwohl die Genital­ver­stümme­lung vor allem in Ländern Afrikas, aber auch in einzelnen Ländern Asiens praktiziert wird, besteht auch in Deutschland Handlungsbedarf.

Eine neue Erhebung im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, vorgestellt Ende Juni 2020, zeigt: In Deutschland ist die Zahl weiblicher Genitalverstümmelung (englisch: female genital mutilation, kurz: FGM) seit 2017 stark angestiegen. Schätzungsweise sind zwischen 2.785 und 14.752 Mädchen, die in Deutschland leben, von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht. Im Vergleich zu den im Februar 2017 veröffentlichten Zahlen ist das ein Anstieg von bis zu 160 Prozent. Mädchen aus den Herkunftsländern Somalia, Eritrea, Ägypten, Nigeria und Irak sind besonders bedroht.

Gesetzestext

Siebenundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien
Bundesgesetzblatt Teil I, 2014, Nr. 1 vom 08.01.2014, S. 12 / Bundes­­ge­setz­­blatt Teil I, 2013, Nr. 58 vom 27.09.2013, S. 3671, kosten­loser Bürgerzugang unter www.bgbl.de

Arbeitshilfen

Schutzbrief gegen weibliche Genital­verstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung: Auf­klärung, Prävention und Umgang mit Betroffenen

Weibliche Genitalverstümmelung im Flüchtlingskontext