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Flächendeckende Implementierung von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit (weiter) stärken

Der niedersächsische Landes­jugend­hilfe­aus­schuss hat in der vergan­genen Legislatur die Not­wendig­keit eines verbesserten Schutzes junger Menschen vor sexua­lisierter Gewalt beschlossen. Der Unterausschuss Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, gesetzlicher und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (UA 2) hat in diesem Kontext die Expertise "Erstellung und Fortschreibung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit – Empfehlungen für Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe" mit Unterstützung der Expertin Christiane Wiede erarbeitet.

Das Vorhalten von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit ist in Niedersachsen gesetzlich nicht verpflichtend und wird in der Folge sehr unterschiedlich umgesetzt. Eine flächendeckende Implementierung von einrichtungs- und angebots­bezogenen Schutzkonzepten und deren kontinuierliche Fortschreibung ist jedoch ein wichtiges Qualitätsmerkmal in der Kinder- und Jugendarbeit.

Die vorliegenden Empfehlungen sollen die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere die Kreis- und Stadt­jugend­pflege – vor Ort in der Wahrnehmung ihrer Gesamtverantwortung gem. § 79 SGB VIII für die Entwicklung, Fort­schreibung und Umsetzung von Schutz­konzepten im partner­schaftlichen Zusammen­wirken mit freien Trägern unter­stützen und damit zur Qualitäts­entwicklung in der Kinder- und Jugendarbeit beitragen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Unterstützungs­bedarf von ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit, die gem. § 73 SGB VIII bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt werden sollen.

Das Land als überörtlicher Träger der Jugendhilfe kommt damit seiner Zuständigkeit hinsichtlich der Entwicklung von Empfeh­lungen zur Erfüllung der Aufgaben gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII gegenüber den örtlichen Trägern nach.

Die Expertise steht auf der Website des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie als Download (PDF) zur Verfügung: soziales.niedersachsen.de

Quelle: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, 11.10.2023