Weiter zum Inhalt

Studie: Familienrecht in Deutschland - Eine Bestandsaufnahme

In Deutschland werden jährlich durchschnittlich 148.600 Verfahren zum Umgangs- und Sorge­recht verzeichnet. Dabei sind bis zu 86.000 Kinder in hochkonflikthaften Verfahren betroffen. Die Folge können Inobhutnahmen oder gerichtlich angeordnete Wechselmodelle sein, die dem Bedürfnis eines Kindes nach Sicherheit und Stabilität enorm wiedersprechen.

Die Studie "Familienrecht in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme" von Dr. phil. Wolfgang Hammer zeigt auf, wie schwerwiegende Entscheidungen im Familienrecht zu Lasten von Kindern gehen können.

Der Autor hat über mehrere Jahre die Entscheidungsabläufe und ihre Hintergründe in Familiengerichten und Jugendämtern ausgewertet, die die Trennung – vor allem von alleinerziehenden Müttern – von ihren Kindern zur Folge hatten oder deren Trennung zumindest angestrebt wurde.

Die Studie basiert auf Untersuchungen von mehr als 1.000 Fällen und wertet im ersten Teil unter anderem 92 Verfahren aus, die vor dem Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof anhängig waren. Die Mehrzahl der darin betroffenen Kinder waren im Säuglings- oder Kleinkindalter als die Verfahren begannen. Die Verfahren ziehen sich über Jahre und können bis zum 18. Lebensjahr des Kindes geführt werden.

Sichtbar werden Schwachstellen in der der Familiengerichtsbarkeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Hinblick auf deren Praxis im Umgang mit Wechselmodellen.

Der zweite Teil des Berichts gibt einen Überblick über bis Ende 2021 ausgewertete 1.023 Fälle problematischer Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen durch 135 Jugendämter in Deutschland sowie weiteren 41 Fällen in Österreich und der Schweiz. Die Auswertung erfolgte zum einem durch die Analyse von aktenmäßig festgehaltenen Hinweisen, Begründungen und Entscheidungen der zuständigen Jugendämter zum anderen durch die Auswertung der Rechtsprechung.

Beide Auswertungen (Teil I und Teil II) legen unabhängig voneinander Grundmuster der Entscheidungsfindung in Jugendämtern und Familiengerichtsverfahren frei, die sich, so der Autor, "einer fachlichen und rechtlichen Begründbarkeit entziehen und Kinder gefährden".
Im dritten Teil der Studie gibt der Autor dezidierte Empfehlungen für ein kindgerechtes Familienrecht in der 20. Legislaturperiode: Dafür fasst er im Vorfeld strukturelle Defizite im familienrechtlichen Bereich zusammen und zeigt, wo Datenerhebungen und Forschungsarbeiten nötig sind als Grundlage für die Berücksichtigung der kindlichen Bedürfnisse.

Dr. phil. Wolfgang Hammer:
Familienrecht in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme
2022
98 Seiten

Download der Studie und einer Kurzfassung auf www.familienrecht-in-deutschland.de